§ 2 der Stiftungssatzung
Auszug aus der Satzung der Stiftung MedienKompetenzforum Südwest (MKFS)
§ 2 Zweck der Stiftung
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie von Wissenschaft und Forschung gemäß § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
1. die Förderung von Maßnahmen und Projekten mit dem Ziel, die Kompetenz im Umgang mit den heutigen und zukünftigen Medien und Technologien zu stärken und diese selbstbestimmt und kritisch zu nutzen
2. die Initiierung gesellschaftspolitischer Diskussionsprozesse unter besonderer Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft als Reaktion auf Entwicklungen in den Medien
3. die Gestaltung von Kooperationen mit Dritten und die Beförderung von Synergieeffekten mit dem Ziel, als Ansprechpartner für gesellschaftliche und politische Gruppen in Sachen Medienkompetenz und Medienpädagogik zur Verfügung zu stehen
4. die Netzwerkbildung als organisatorische Plattform für Institutionen und Initiativen mit einem Schwerpunkt in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, die mit Medienfragen befasst sind, verbunden mit der Förderung des Austauschs zwischen den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung im Bereich der Medienkompetenz
5. die Entwicklung von Konzepten und Modellprojekten für den Umgang mit den Medien, die Medienerziehung und die Förderung der Medienkompetenz, wenn möglich in Kooperation mit bestehenden Bildungseinrichtungen, verbunden mit der Unterstützung der Umsetzung vor Ort
6. die Bildung eines Forums um den in den unterschiedlichsten Bereichen der Medienkompetenz tätigen Multiplikatoren (Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung) die Möglichkeit des kontinuierlichen Austauschs zu geben
7. die Veröffentlichung wissenschaftlicher Schriften und praxisorientierter Materialien zur Medienkompetenz.
(3) Zur Erreichung ihrer Zwecke arbeitet die Stiftung eng mit den Landesrundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten, den zuständigen Behörden insbesondere in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie mit Verbänden, wissenschaftlichen Institutionen und Vereinen zusammen, die gleichartige Ziele verfolgen.